P-Konto – Pfändungsschutz Konto

Das P-Konto (eigentlich Pfändungsschutz Konto) ist ein Girokonto, welches den Inhaber vor Pfändungen schützten soll. Dies ist gewährleistet, da das P-Konto einen Pfändungsfreibetrag von 985,15 Euro vorsieht. Das P-Konto wurde bereits vor einiger Zeit vorgestellt, allerdings noch nicht offiziell eingeführt.

Mit dem geplanten Pfändungsschutz Konto wäre gewährleistet, dass auch bei Pfändungen ein Betrag zur Existenzsicherung auf dem Konto erhalten bleibt. Bislang wurde das Konto bei Pfändungen automatisch komplett gesperrt, was sich nun mit dem P-Konto ändern sollen. Dies hatte zur Folgen, das Überweisungen und auch Lastschriften, beispielsweise vom Vermieter, von Versicherungen oder sonstigen Unternehmen nicht mehr gebucht werden konnten.

Anders als manche Leser vielleicht vermutet haben, handelt es sich bei dem Pfändungsschutzkonto allerdings nicht um ein Girokonto, das für Jedermann, insbesondere auch bei negativer Schufa, eröffnet wird. Vielmehr wird auch beim geplanten P-Konto um ein “normales” Girokonto, bei dem die Bank auf Antrag ein Beitrag von mindestens 985,15 Euro (bei unterhaltspflichtigen Personen entsprechend mehr) freigestellt wird.

Vielmehr wird es auch zukünftig für Menschen mit negativer Schufa schwer sein, ein Girokonto zu eröffnen. Trotz einer “freiwilligen Selbstverpflichtung” weigern sich noch immer viele Banken, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Doch es gibt mittlerweile auch Ausnahmen, beispielsweise die wirecard bank AG, eine deutsche Direktbank, die speziell für Kunden mit negativer Schufa ein Girokonto auf Guthabenbasis anbietet. Zusätzlich erhält der Kunde eine EC- sowie Prepaid-Kreditkarte. Weitere Informationen zum Girokonto ohne Schufa der Wirecard Bank

Weitere Informationen zum “P-Konto” finden Sie auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bundesverband

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