Bausparvertrag: Staatliche Förderungen und starke Rendite

Bausparen ist und bleibt eine sichere Anlage und ist sehr beliebt bei den Kunden. Je nachdem wie der Bedarf ist, können starke Renditen erzielt werden, sowie günstige Bauspardarlehenszinsen in Anspruch genommen werden. Die staatlichen Förderungen gibt es in Form von Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage.

Der Bausparvertrag wird bei einer Bausparkasse abgeschlossen. Hauptsächlich dient ein Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke. Kann aber auch nur als sogenannter „Sparplan“ genutzt werden. Es wird eine Bausparsumme bei der Bausparkasse festgelegt, die bis zu einem bestimmten Prozentsatz (meist 40%) innerhalb von 6 Jahren angespart wird. Ein Jahr ruht der Bausparvertrag und der fehlende Teil kann als Bauspardarlehen gewährt werden. Jedoch darf das Darlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, ansonsten bekommt der Sparer nur den angesparten Teil zuzüglich Zinsen ausgezahlt.

Der Bausparvertrag ist aufgrund seiner Arbeitnehmersparzulage sehr attraktiv, wenn der Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen bespart wird. Das sind für Alleinstehende 45 Euro, bei einem jährlichen Beitrag von 512 Euro und Verheiratete 90 Euro, bei einem jährlichen Beitrag von 1.024 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf für den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage für Alleinstehende 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro nicht übersteigen. Die Wohnungsbauprämie erhält der Bausparer, wenn er beim Finanzamt einen Antrag stellt, dann erhält der Bausparer jährlich 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Wenn das jährliche zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro für Alleinstehende nicht übersteigt und bei Verheirateten 51.200 Euro nicht übersteigt.

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