Freistellungsaufträge erteilt?

Das Jahr 2008 neigt sich dem Ende, weshalb Sie nun schleunigst überprüfen sollten, ob Sie allen Banken, von denen Sie Zinsen erwarten, Freistellungsaufträge erteilt haben. Ansonsten wird die anfallende Steuer direkt von den jeweiligen Banken an das Finanzamt abgeführt.

Der Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalanlagen beträgt pro Person 801 Euro. Unterhalten Sie beispielsweise Ihr Girokonto und Ihr Tagesgeldkonto bei verschiedenen Banken, können Sie diesen Betrag auch auf die verschiedenen Institute verteilen.

Bei vielen Instituten müssen die Aufträge in Schriftform vorliegen, weshalb Sie sich beeilen sollten, da nur noch Montag und Dienstag Bankarbeitstage sind. Bei einigen Banken, vor allem bei den Direkt- bzw. Online-Banken, ist es mittlerweile allerdings auch mögliche, Freistellungsaufträge bequem online zu erteilen.

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