Maximal fünf Euro für Bargeldabhebungen im Gespräch

Dass die Gebühren für Barabhebungen hierzulande verhältnismäßig teuer sind, wurde bereits in diversen Studien bestätigt. Nun soll laut den Banken und Sparkassen eine Höchstgrenze von fünf Euro vereinbart werden, die pro Barabhebung erhoben werden dürfen. Die Pläne zeigen weiter auf, dass diese Höchstgrenze von fünf Euro zunächst für 1,5 Jahre gelten soll.

Der Zentrale Kreditausschuss hatte Eckpunkte zu diesem Thema vorgelegt, aus denen die Banken und Sparkassen diese Höchstgrenze bestimmt haben. Institute werden vom Zentralen Kreditausschuss über die Details dieser Eckpunkte beraten. Darin steht unter anderem geschrieben: “Der Karteninhaber muss die Möglichkeit haben, nach Kenntnisnahme des geforderten Entgelts die Transaktion kostenfrei abzubrechen.” Eine Stelle wird eingerichtet, die es öffentlich machen soll, wenn dieser Betrag überschritten wird.

Um diese Angelegenheit kümmert sich auch Ilse Aigner (CSU), ihres Zeichens Bundesverbraucherministerin, die sich am Freitag mit dem Bundesverband deutscher Banken trifft. Hier soll über die Automatengebühr gesprochen werden; weiter steht eine Art “Beipackzettel” für Geldanlagen zur Debatte. Im Deutschlandfunk sprach Aigner darüber, dass die Obergrenze von fünf Euro der erste Schritt in die richtige Richtung sei. Weiter: “Das kann aber dann definitiv nur der Höchstpreis und nicht der Durchschnittspreis sein.” Im April soll eine Lösung von den Banken präsentiert werden. Derzeit liegen die Gebühren bei Fremdautomaten bei bis zu zehn Euro.

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