P-Konto: Höherer Pfändungsschutzbetrag seit dem 1. Juli

Ein Girokonto, welches als P-Konto geführt wird, weist seit 01. Juli 2011 einen höheren Pfändungsschutzbetrag aus. Der Sockelbetrag, auch Basispfändungsschutz genannt, wurde auf 1.028,89 Euro angehoben. Wichtig für Inhaber eines P-Kontos: Banken sind verpflichtet, den erhöhten Pfändungsschutzbetrag automatisch zu berücksichtigen.

P-Konto: Höherer Pfändungsschutzbetrag seit dem 1. Juli

Bankkunden, die ihr etwaig kostenloses Girokonto aus gegebenen Umständen in ein Pfändungsschutzkonto, kurz: P-Konto, umwandeln, können seit dem 01.07.2011 über einen Basispfändungsschutz von 1.028,89 Euro verfügen. Vor der Erhöhung des nichtpfändbaren Guthabens lag der Sockelbetrag bei 985,89 Euro. Neu ist auch, dass Beantragungsregelungen wegfallen und, wenn Bankkunden ihr vorhandenes Girokonto auf ein P-Konto umstellen lassen, das Geldinstitut den erhöhten Pfändungsschutzbetrag automatisch anwenden muss.

P-Konto - höherer Pfändungsschutz

Foto: flickr.com / Images_of_Money

Die Eröffnung eines P-Kontos ist dann denkbar einfach, wenn Bankkunden bereits über ein Girokonto verfügen, welches auf Antrag als P-Konto geführt werden kann. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich für die Neueröffnung eines Girokontos bei gleichzeitiger Deklaration desselben zum P-Konto, eine Bank auszuwählen, die den Grundsatz „Girokonto für jedermann“ anwendet. Das sind meistens Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, aber auch diverse Direktbanken. Keinesfalls sollten Betroffene auf kostenpflichtige Vermittlungsangebote zwielichtiger Inserenten eingehen: Die Bestimmung eines bestehenden Girokontos zum P-Konto reicht völlig aus und die Neueröffnung eines zweiten Kontos würde bei Pfändungsangelegenheiten wenig Sinn machen.

P-Konto: Höherer Pfändungsschutzbetrag seit dem 1. Juli

Die Art der Einkünfte spielt für Inhaber eines Girokontos, das als P-Konto geführt wird, keine Rolle, was bedeutsam für Freiberufler und Gewerbebetreibende sein kann. Unabhängig vom hier besprochenen neu festgelegten Basispfändungsschutz erhöhen nachweispflichtige Kindergeldzahlungen und/oder Unterhaltsverpflichtungen diesen auf einem P-Konto.

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