P-Konto soll Girokonto-Sperrung bei Pfändung verhindern

Das P-Konto soll den Pfändungsbeitrag des Girokonto-Inhabers vor den Gläubigern schützen. Bislang führten Girokonto-Pfändungen automatisch zu einer Sperrung des Girokontos, was sich mit dem P-Konto ändern soll.

Das P-Konto soll es den Kontoinhabern ermöglichen, trotz Pfändungen am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Anderweitig sind beispielsweise Mietzahlungen oder aber Zahlungen an Versorger etc. häufig gar nicht mehr möglich, da diese auf den Zahlungsweg per Lastschrift setzen.

Abzuwarten bleibt, wann das Pfändungsschutz Konto tatsächlich eingeführt wird. Bislang liegt jedenfalls nur ein Entwurf vor.

Anders als häufig vermutet, stellt das nun geplante Produkt übrigens kein Girokonto ohne Schufa dar.

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