Urteil: Entgelt Zwangskontoauszug nicht zulässig

Einen Zwangskontoauszug bekommen Bankkunden postalisch zugeschickt, die innerhalb bestimmter Zeiträume Zahlungsvorgänge auf ihrem Girokonto nicht online oder mittels Kontoauszugsdrucker abrufen. Die Deutsche Bank berechnete für einen Zwangskontoauszug Entgelt, wogegen der Bundesverband der Verbraucherzentralen gerichtlich vorging.

Urteil

Foto: flickr.com / orangesparrow

Urteil: Entgelt Zwangskontoauszug nicht zulässig

Obwohl im Girokontovertrag im Preis-, Leistungsverzeichnis gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank verankert, darf besagtes Geldinstitut fürs postalische Zusenden eines Zwangskontoauszugs kein Entgelt zusätzlich zum Porto berechnen. Im noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 2-25 O 260/10) zogen die Richter des Landgerichts Frankfurt nach entsprechender Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gesetzliche Vorschriften heran, die Vorrang vorm Girokontovertrag haben. Demnach sind bundesdeutsche Geldinstitute gesetzlich verpflichtet, Bankkunden über die Zahlungsvorgänge auf ihren Kundenkonten, mithin also auch auf denen des Girokontos, zu informieren.

Auch wenn der überwiegende Teil aller Bankkunden alle Zahlungsvorgänge regelmäßig kontrolliert, gibt es wie in jeder Lebenslage die berühmten Ausnahmen. Bei der Deutschen Bank ist es üblich, dann einen Zwangskontoauszug brieflich zuzustellen, wenn nach dreißig Arbeitstagen kein Auszug online oder am Kontoauszugsdrucker abgerufen wurde. Das Girokonto entsprechender Bankkunden wurde daraufhin mit einem Entgelt von 1,94 Euro speziell wegen dieses Sachverhalts belastet. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Frankfurter Richter werde die Deutsche Bank, auch wenn es im Girokontovertrag noch anders steht, das zusätzliche Entgelt für einen Zwangskontoauszug nicht mehr erheben. Das Gerichtsurteil werde geprüft, so ein Sprecher der Deutschen Bank.

Urteil: Entgelt Zwangskontoauszug nicht zulässig

Wichtig für Bankkunden mit Girokonto bei anderen Geldinstituten: Laut vzbv habe das Urteil keine Auswirkungen auf Geschäftsgebaren anderer Banken.

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